Ohne Vergütungssystem geht es nicht
Wenn Sie bisher die Gehälter Ihrer Mitarbeiter frei verhandeln sollten, werden Sie daran künftig nicht mehr festhalten können. Denn nach Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL werden Vergütungsstrukturen verpflichtend, die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Das Vergütungssystem muss es ermöglichen, anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien zu beurteilen, ob sich die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert ihrer Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden.