Neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz: Stellen Sie Ihr Vergütungssystem jetzt auf den Prüfstand!

Das Thema Entgeltgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen spielt in der betrieblichen Praxis bisher nur eine untergeordnete Rolle. Doch das dürfte sich mit der Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) der EU ändern. Sie muss zwar erst bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch sie bringt beträchtliche Veränderungen. Sich darauf einzustellen, wird Ihnen als Arbeitgeber einigen Aufwand abverlangen. Lesen Sie deshalb schon hier, welche Neuerungen auf Sie zukommen.

Britta Schwalm

13.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Ohne Vergütungssystem geht es nicht

Wenn Sie bisher die Gehälter Ihrer Mitarbeiter frei verhandeln sollten, werden Sie daran künftig nicht mehr festhalten können. Denn nach Art. 4 Abs. 1 EntgTranspRL werden Vergütungsstrukturen verpflichtend, die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleisten. Das Vergütungssystem muss es ermöglichen, anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien zu beurteilen, ob sich die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert ihrer Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden.

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