Neue Rentenwerte: Prüfen Sie bei diesen Mitarbeitern die Entgeltgrenzen

Einige Arbeitnehmer beziehen nebenher eine Rente, weil sie verwitwet oder verwaist sind. Die sogenannten Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen Todes sehen Hinzuverdienstgrenzen bzw. Freibeträge vor. Betrifft das auch Mitarbeiter Ihres Unternehmens, […]

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Einige Arbeitnehmer beziehen nebenher eine Rente, weil sie verwitwet oder verwaist sind. Die sogenannten Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen Todes sehen Hinzuverdienstgrenzen bzw. Freibeträge vor. Betrifft das auch Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sollten Sie zusammen mit diesen auf die Grenzen achten, um Kürzungen oder sogar den Wegfall der entsprechenden Rente zu vermeiden. Die Grenzen sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt, der zum 1.7.2024 ansteigt.

Bezieht ein Mitarbeiter eine Witwen Witwerrente, darf er bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen, der wiederum an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2023 (und noch bis zum 30.6.2024) 37,60 €. Ab 1.7.2024 steigt er auf 39,32 €. Das anzurechnende Einkommen ermitteln Sie, falls der Mitarbeiter im vergangenen Jahr schon beschäftigt war, grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen. Im laufenden Jahr 2024 richten Sie sich also nach dem Entgelt aus 2023.

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