Der Betriebsrat muss bei der Einstellung eines Mitarbeiters zustimmen und deshalb entsprechend informiert werden. Deshalb hat er z. B. das Recht, die Bewerbungsunterlagen zu sichten. Gestaltet Ihr Betrieb den Bewerbungsprozess aber softwaregestützt, genügen für die Einsichtnahme der Arbeitnehmervertretung das Lesen am Bildschirm und die Möglichkeit, Notizen anzufertigen.
Personaldaten: Wann Ihr Betriebsrat digitale Bewerberunterlagen akzeptieren muss
Es reicht, dem Betriebsrat Unterlagen auch nur elektronisch zur Einsichtnahme bereitzustellen. Ein entsprechendes Urteil fällte aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 13.12.2023, Az. 1 ABR 28/22). Die Entscheidung wurde am 10.4.2024 veröffentlicht.


Britta Schwalm
13.07.2025
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