„Reduzierung der Arbeitszeit: Bleibt der Mitarbeiter erst mal privat versichert?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

09.01.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Beschäftigter ist seit 2024 privat krankenversichert und liegt mit seinem bisherigen Entgelt oberhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ab dem 1.4.2026 wird er voraussichtlich von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechseln. Falls das passiert, wird er mit seinem Jahresentgelt 2026 insgesamt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2026 liegen. Das war zu Beginn des Jahres 2026 noch nicht absehbar und steht auch jetzt noch nicht hundertprozentig fest. Kann der Beschäftigte vorläufig und auch ab 1.4.2026 für den Rest des Jahres privat versichert bleiben?





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