Geringfügig entlohnte Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dadurch erreichen die Mitarbeiter aus ihrem Minijob vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Solange Minijobber keinen Befreiungsantrag gestellt haben, beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 18,6 %.
ACHTUNG
Ihr Minijobber muss den Pauschalbeitrag Ihres Unternehmens zur Rentenversicherung auf eigene Kosten bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 % aufstocken und erwirbt auf diese Weise vollwertige Rentenansprüche sowie Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.