Rentenversicherungspflicht von Minijobbern: So gelingt Ihnen die wasserdichte Abwicklung

Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen. Sowohl bei bestehender Pflicht als auch im Fall einer Befreiung gelten für Ihre Abrechnung Besonderheiten. Lesen Sie hier, wie Sie bei dieser wichtigen Thematik nichts übersehen.

Britta Schwalm

18.04.2025 · 6 Min Lesezeit

Geringfügig entlohnte Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dadurch erreichen die Mitarbeiter aus ihrem Minijob vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Solange Minijobber keinen Befreiungsantrag gestellt haben, beträgt der Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung 18,6 %.

ACHTUNG

Ihr Minijobber muss den Pauschalbeitrag Ihres Unternehmens zur Rentenversicherung auf eigene Kosten bis zum vollen Beitragssatz von 18,6 % aufstocken und erwirbt auf diese Weise vollwertige Rentenansprüche sowie Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen.

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