FRAGE
Wir haben einen Auszubildenden, den unser Unternehmen vergangenes Jahr zum 1.10.2024 eingestellt hat, irrtümlich mit der falschen Personengruppe (PGR) geschlüsselt. Aufgefallen ist uns das erst neulich. Nun haben wir den Personengruppenschlüssel rückwirkend (zum 1.10.2024) von „101“ auf „102“ geändert. War das korrekt und hat der Vorgang irgendwelche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung?