Sie haben Ihrem Betriebsrat zu viel gezahlt? Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie das Gehalt wieder kürzen
Die richtige Vergütung für vor allem freigestellte Betriebsratsmitglieder ist ein Balanceakt. Sowohl zu geringe, vor allem aber auch zu hohe Zahlungen können Sie als Arbeitgeber rechtlich in Bedrängnis bringen. Eine Konkretisierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) im letzten Jahr hat zwar etwas mehr Klarheit in die korrekte Gehaltsfindung gebracht. Aber was ist, wenn Sie nun feststellen, dass Sie zu viel zahlen oder gezahlt haben? Gehaltskürzungen wegen zu hoher Zahlungen sollten Sie jedenfalls detailliert begründen können (Bundesarbeitsgericht (BAG), 20.3.2025, 7 AZR 46/24).
Britta Schwalm
22.05.2025
·
5 Min Lesezeit
Der Fall: Gehaltskürzung um über 600 € pro Monat
Das ist die Vorgeschichte: Ein bei VW beschäftigter Kfz-Mechaniker und Industriemeister wurde 2002 in den Betriebsrat gewählt und von der Arbeit freigestellt. Zu dieser Zeit war er in die tarifliche Entgeltstufe 13 eingruppiert, wobei es zunächst blieb. In den Folgejahren erhöhte VW sein Gehalt regelmäßig und teilte ihm dabei jeweils mit, dass sein Gehalt entsprechend der betriebsüblichen Entwicklung der mit ihm vergleichbaren Arbeitnehmer gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG angepasst werde (siehe Kasten auf Seite 7). Seit Januar 2015 ist der Mitarbeiter in die Entgeltstufe 20 eingruppiert.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!