„Sind Zinszahlungen für Beschäftigte durch uns Arbeitsentgelt?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

10.02.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?





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