Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat ein Darlehen über 50.000 € aufgenommen, für das unser Unternehmen die Zinsen übernimmt. Müssen wir diese Leistung als beitrags- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandeln?