So gehen Sie im Einzelfall gegen den Mobbingtäter vor

Haben Sie einen Mobbingtäter ausgemacht, sollten Sie ihm gegenüber konsequent mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen vorgehen. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten Sie dafür haben. Ihre Sanktionen gegenüber Mobbern Je nach Schwere […]

· 3 Min Lesezeit

Haben Sie einen Mobbingtäter ausgemacht, sollten Sie ihm gegenüber konsequent mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen vorgehen. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten Sie dafür haben.



Je nach Schwere der Vorfälle stehen Ihnen folgende abgestufte Mittel zur Verfügung:

• Ermahnung des Mobbers

• Abmahnung

• Versetzung des Mobbers, um räumliche Distanz zu schaffen und Konfliktpotenzial zu beseitigen

• Ordentliche Kündigung des Mobbers, insbesondere, wenn eine Versetzung nicht möglich ist

• Außerordentliche Kündigung in besonders schweren Fällen.

Welche Reaktionsmöglichkeit Sie im Einzelfall wählen, kommt auf die jeweiligen Umstände an. Ausschlaggebend sind insbesondere

• die Schwere des Vorfalls,

• die Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer und

• die Folgen für Ihren Betrieb, etwa Lohnfortzahlung für Krankheitszeiten, Schäden durch gestörte Betriebsabläufe oder sogar Schadensersatzpflichten.

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