Die Einhaltung der Zeitgrenze ist nicht die einzige Voraussetzung für die Sozialversicherungsfreiheit einer kurzfristigen Beschäftigung. Auch Regelmäßigkeit und Berufsmäßigkeit können die Sozialversicherungsfreiheit zu Fall bringen. Doch was hat es mit diesen Vorgaben auf sich? Lesen Sie in diesem Beitrag, wie Sie sicherstellen, dass die Sozialversicherungsfreiheit nicht daran scheitert.
Prüfen Sie, ob es sich bei der fraglichen Beschäftigung wirklich um eine aushilfsweise und nicht um eine auf Dauer angelegte Tätigkeit handelt. Denn dann liegt die sog. Regelmäßigkeit vor, die nach Ansicht der Sozialversicherungsträger nicht mit Sozialversicherungsfreiheit vereinbar ist.