Steht demnächst ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? Warum Sie das jetzt prüfen sollten

Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-­Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2024 mindestens 10 Mit­arbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Bei der Ermittlung der entscheidenden Mitarbeiterzahl zählen alle Arbeitnehmer mit Besteuerung nach den ELStAM und Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, wenn Sie diese nach den ELStAM abrechnen.

Warum ein Lohnsteuer-Jahresausgleich?

Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich – auch ein freiwilliger – ist normalerweise im Interesse der Mitarbeiter Ihres Unternehmens. Denn möglicherweise wird ihnen dadurch zu viel gezahlte Lohnsteuer mit der Dezember-Gehaltsabrechnung zurückerstattet. Möchten Sie den freiwilligen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht vornehmen, müssen die Mitarbeiter aber nicht auf ihre Erstattung verzichten. Sie erhalten eine Überzahlung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Das geschieht allerdings wesentlich später.

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