Steht zum Jahreswechsel ein Lohnsteuer-Jahresausgleich an? So finden Sie es heraus
Sie sind verpflichtet, den nächsten Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen, wenn Ihr Unternehmen am 31.12.2025 mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt (§ 42b Einkommensteuergesetz (EStG)). Liegt die Beschäftigtenzahl darunter, ist der Jahresausgleich freiwillig – aber meist sinnvoll.
Britta Schwalm
14.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Das Datum, das Sie schon jetzt im Auge behalten sollten, ist der 28.2.2026. Bis dahin muss der Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens erledigt sein. Die meisten Entgeltabrechner beschäftigen sich schon vorher mit dem Thema. So ist beispielsweise die Mitarbeiterzahl am Stichtag 31.12.2025 wichtig für die Frage: „Muss ich den Lohnsteuer-Jahresgleich erledigen? Oder bleibt er freiwillig?“ Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl zählen
- alle Arbeitnehmer mit Besteuerung nach den ELStAM und
- Teilzeitkräfte, auch geringfügig Beschäftigte, wenn Sie diese nach den ELStAM abrechnen.
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