Stichwort „Urlaub“: Diese Ansprüche des Mitarbeiters dürfen Sie keinesfalls übersehen
Konnte ein Mitarbeiter bis zum Ende seiner Beschäftigung einen Teil seines Urlaubs oder den gesamten Urlaub nicht nehmen, steht eine finanzielle Abgeltung im Raum. Über die korrekte Höhe der Abgeltung entstehen am Ende einer Beschäftigung häufig Streitigkeiten zwischen ausscheidendem Mitarbeiter und Unternehmen. Nicht selten enden diese Streitigkeiten in einem kostspieligen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Dem können Sie durch eine rechtssichere Abwicklung vorbeugen. Außerdem haben Sie Bescheinigungspflichten.
Britta Schwalm
23.09.2025
·
3 Min Lesezeit
Für die Berechnung des Abgeltungsanspruches legen Sie den Tagesverdienst der letzten 13 Wochen zugrunde. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen nehmen Sie den Tagesverdienst eines entsprechend kürzeren Zeitraums. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem restlichen Urlaubsanspruch, den der Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch hat. Häufig ergeben sich bei der Berechnung Urlaubsbruchteile. Damit verfahren Sie folgendermaßen:
- Erhalten Sie Urlaubsbruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, runden Sie diesen halben Tag auf einen vollen Urlaubstag auf und gelten ihn ab.
- Erhalten Sie Bruchteile, die unter einem halben Tag liegen, gelten Sie diese in der entsprechenden Höhe ab.
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