„Übergangsbereich und mehrfachbeschäftigt: Gelten die Sonderregeln?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben einen Mitarbeiter, dessen monatliches Entgelt im Übergangsbereich liegt, und zwar bei monatlich 1.400 €. Der Mitarbeiter übt außerdem noch eine weitere Beschäftigung aus, bei der er rund 2.000 € monatlich verdient. Genau wissen wir es nicht. Müssen wir die Regeln des Übergangsbereichs dann überhaupt anwenden, also eine Beitragsberechnung nach reduzierter Bemessungsgrundlage etc.?

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