Eine Arbeitgeberin kündigte einem Mitarbeiter fristlos, der erfolgreich Kündigungsschutzklage erhob. Bis die Sache endgültig geklärt war, vergingen mehrere Jahre. Das Unternehmen musste dem ehemaligen Mitarbeiter deshalb eine umfangreiche Annahmeverzugsvergütung nachzahlen. Zusätzlich verlangte der Mann die Erstattung erhöhter Fahrtkosten aufgrund eines längeren Anfahrtsweg bei einem anderen Arbeitgeber. Er war der Ansicht, dass seine ehemalige Arbeitgeberin die zusätzlichen Fahrtkosten
Unwirksame Kündigung: Der Beschäftigte kann keinen Ausgleich höherer Fahrtkosten verlangen
Eine Kündigung vonseiten Ihres Unternehmens erweist sich im Nachhinein als unwirksam? Das kann durchaus passieren. Hat der vermeintlich entlassene Mitarbeiter aufgrund der Kündigung erhöhte Fahrtkosten, kann er jedoch nicht verlangen, dass Ihr Unternehmen diese erstattet. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Bonn vom 24.4.2024 (Az. 5 Ca 1149/23) hervor.