Aktuelles HR-Update

Urlaubsabgeltung: Versäumen Mitarbeiter eine Ausschlussfrist, dürfen Sie die Zahlung trotz ausgestellter Urlaubsbescheinigung verweigern

Eine Ausschlussklausel zieht einen sauberen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis. Ist sie wirksam und ist die dort festgelegte Frist abgelaufen, brauchen Sie nicht mehr mit Ansprüchen von Mitarbeitern – z. B. wegen einer ausstehenden Urlaubsabgeltung – zu rechnen. Das gilt selbst dann, wenn Sie den Anspruch zuvor in einer Urlaubsbescheinigung bestätigt haben. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg stellt in einer gerade veröffentlichten Entscheidung klar, wie radikal eine entsprechende Ausschlussklausel wirken kann (Urteil vom 16.1.2025, Az. 10 Sa 697/24).

Britta Schwalm

04.06.2025 · 6 Min Lesezeit

Eine Mitarbeiterin war bei ihrer Arbeitgeberin nur wenige Monate beschäftigt. Für das Beschäftigungsverhältnis war folgende Ausschlussklausel vereinbart worden:

1.  Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit in Textform gegenüber der anderen Partei geltend gemacht werden.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: