Verlängerte Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld – das sind die Konsequenzen für Sie als Arbeitgeber
Die angespannte wirtschaftliche Lage führt nach wie vor dazu, dass etliche Betriebe ihre Mitarbeiter nicht im vertraglich vereinbarten Umfang beschäftigen können. Wenn Sie deshalb schon 2025 Kurzarbeit beantragt haben, können Sie und Ihre Mitarbeiter 2026 womöglich davon profitieren, dass die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verlängert wurde. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Verlängerung rechtssicher nutzen.
Hildegard Gemünden
17.02.2026
·
2 Min Lesezeit
24 statt 12 Monate Kurzarbeit sind möglich, …
Normalerweise ist Kurzarbeit nur für maximal zwölf Monate möglich, denn Ihre Mitarbeiter können grundsätzlich nicht für einen längeren Zeitraum Kurzarbeitergeld beziehen (§ 104 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Per Verordnung kann die Bezugsdauer jedoch verlängert werden. Eine solche Verlängerung auf 24 Monate hat die Bundesregierung mit der Vierten Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung vom 17.12.2025 vorgenommen.
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