Benötigt Ihr Unternehmen günstige Aushilfen – für Saisontätigkeiten oder als Vertretung –, sind kurzfristig Beschäftigte eine besonders vorteilhafte Lösung. Denn für diese Mitarbeiter zahlt Ihr Unternehmen keinen Cent an Sozialversicherungsbeiträgen.
ACHTUNG
Eine Aushilfe ist aber nur dann sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt ist. Aushilfsbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern müssen Sie dabei ebenfalls berücksichtigen.