Beachten Sie dabei Folgendes: Was lohnsteuerfrei ist, ist nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in der Regel beitragsfrei. Auf Ausnahmen weist die Tabelle ausdrücklich hin. Bei einigen an sich lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen können Sie zudem durch Pauschalversteuerung die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen. Hier können Sie mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass er die Pauschalsteuer im Innenverhältnis selbst trägt. Das kann sich für ihn rechnen, wenn sein individueller Steuersatz höher ist. Einige Gehalts-Extras sind nur dann begünstigt, wenn Sie sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewähren. Auch hierauf weist die Tabelle ggf. hin.
Überblick: Mit diesen begünstigten Gehalts-Extras können Sie 2026 punkten
