Warum Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch beim Thema Mobbing beachten müssen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die rechtlichen Voraussetzungen für Mobbingopfer verbessert. So können diese sich wehren und Entschädigungsansprüche geltend machen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von Belästigungen Zwar wird im […]

· 2 Min Lesezeit

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die rechtlichen Voraussetzungen für Mobbingopfer verbessert. So können diese sich wehren und Entschädigungsansprüche geltend machen.

Zwar wird im AGG nicht von Mobbing gesprochen, dafür aber der Begriff „Belästigung“ benutzt (§ 3 Abs. 3 AGG). Eine Belästigung wird nach dem AGG einer Benachteiligung gleichgesetzt. Das AGG verbietet grundsätzlich die Diskriminierung aufgrund der dort definierten Merkmale, nämlich durch

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: