Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die rechtlichen Voraussetzungen für Mobbingopfer verbessert. So können diese sich wehren und Entschädigungsansprüche geltend machen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von Belästigungen
Zwar wird im AGG nicht von Mobbing gesprochen, dafür aber der Begriff „Belästigung“ benutzt (§ 3 Abs. 3 AGG). Eine Belästigung wird nach dem AGG einer Benachteiligung gleichgesetzt. Das AGG verbietet grundsätzlich die Diskriminierung aufgrund der dort definierten Merkmale, nämlich durch