Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet. In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch erfasst – ohne dass die betroffenen Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen könnten. Die Bindung an die entsprechenden Tarifverträge besteht auch dann, wenn Ihr Unternehmen nicht Mitglied des entsprechenden Arbeitgeberverbands ist und die Arbeitnehmer nicht Mitglied des Arbeitnehmerverbands ( = der Gewerkschaft) sind.
Das aktuelle Verzeichnis vom 1.4.2025 finden Sie vollständig unter https:// www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf? blob=publicationFile&v=28 oder gekürzt unter https://shorturl.at/jbZ40