„Was gilt, wenn wir einem Minijobber rückwirkend Entgelt nachzahlen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

14.11.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Sie warnen in „Lohn & Gehalt aktuell“ immer wieder davor, nun ist es uns dennoch passiert: Wir haben einen einschlägigen Tarifvertrag übersehen – mit der Folge, dass ein geringfügig entlohnter Minijobber über längere Zeit einen zu geringen Stundenlohn erhalten hat. Was müssen wir nun regeln?





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