Vor allem in Kündigungsstreitigkeiten versuchen manche Arbeitnehmer, zusätzlichen Druck aufzubauen, indem sie Auskunft über „alle“ personenbezogenen Daten verlangen, die Sie als Arbeitgeber von ihnen verarbeitet haben. Das Kalkül dahinter: Um den Aufwand einer Auskunft zu vermeiden, zahlen Sie eine höhere Abfindung. Oder Sie machen einen Fehler bei der Auskunft und werden dadurch schadensersatzpflichtig. Lesen Sie hier, was das Recht auf Auskunft konkret bedeutet, was die Rechtsprechung bisher dazu sagt und wie Sie vor diesem Hintergrund sinnvoll auf ein Auskunftsverlangen reagieren.
Diese Auskünfte müssen Sie Mitarbeitern und Bewerbern auf Wunsch erteilen
Personen, deren Daten Sie verarbeitet haben also auch alle Mitarbeiter, Ex-Mitarbeiter und Bewerber –, können nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die folgenden Informationen von Ihnen verlangen: