FRAGE
Wir stellen neue Mitarbeiter mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre ein. In der Stellenausschreibung möchten wir auf die Option einer anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hinweisen. Gehen wir damit schon irgendwelche Verpflichtungen ein?