Wenn der Mitarbeiter seinen Firmenwagen kaufen möchte
Häufig möchten Beschäftigte „ihren“ Firmenwagen schließlich kaufen. Dann sollten Sie vorsichtig sein: Bleibt der Kaufpreis hinter dem Wert des Fahrzeuges zurück, ist die Differenz steuerpflichtiges – und damit auch beitragspflichtiges – Arbeitsentgelt.
Britta Schwalm
05.05.2025
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1 Min Lesezeit
Zur Ermittlung des üblichen Endpreises nach § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) stellen Sie auf den Preis ab, den das Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen würde. Entscheidend ist der Händlerverkaufspreis. Als Anhaltspunkte dienen folgende Unterlagen:
- zeitnah zum Kauf ausgestellte Sachverständigengutachten
- Kaufpreiserhebungen
- anerkannte Marktübersichten (z. B. Schwacke-Liste)
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