„Wenn er/sie bleibt, gehen wir“ – so handeln Sie richtig, bevor Sie dem verrufenen Mitarbeiter kündigen dürfen

Wenn das Klima in einem Team vergiftet ist und alle ein Teammitglied als Verursacher ausmachen, ist es naheliegend, dass Sie dieses Mitglied aus dem Team entfernen. Kommt eine Versetzung im […]

· 3 Min Lesezeit

Wenn das Klima in einem Team vergiftet ist und alle ein Teammitglied als Verursacher ausmachen, ist es naheliegend, dass Sie dieses Mitglied aus dem Team entfernen. Kommt eine Versetzung im Rahmen des Arbeitsvertrags nicht in Betracht, bleibt Ihnen nur eine Änderungs- oder Beendigungskündigung. Doch diese ist nicht ohne Weiteres wirksam. Welche Voraussetzungen konkret für eine sogenannte Druckkündigung erfüllt sein müssen, zeigt das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in seinem Urteil vom 12.12.2023 (7 Sa 61/23).

Der Fall: Arbeitgeber befürchtet Kündigungswelle

Eine Chemielaborantin, Frau A., war wegen ihres Sozialverhaltens bereits mehrmals in andere Gruppen versetzt worden und hatte deshalb auch schon eine Ermahnung erhalten. Dann fiel sie aufgrund einer psychischen Erkrankung für 2 Jahre aus. Als bekannt wurde, dass sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren würde, baten die Teamkollegen den Arbeitgeber, eine andere Lösung zu finden. Frau A. übe psychischen Druck aus und agiere manipulativ.

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