Dass Sie individuelle Leistungsboni an ausscheidende Mitarbeiter zumindest anteilig auszahlen müssen, ist bekannt. Wie aber sieht es aus bei Boni, die an den Unternehmenserfolg anknüpfen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sorgt mit seinem Urteil vom 15.11.2023 (10 AZR 288/22) für Klarheit.
Der Fall: Bonus knüpft an den Unternehmenserfolg an
Ein Arbeitnehmer erhielt laut Arbeitsvertrag jährlich einen vom Unternehmenserfolg abhängigen Bonus. Bei 100 % Zielerreichung betrug der Bonus 15 % seines Basisjahresgehalts. Die Details der Bonusberechnung sollten sich aus der jeweils aktuellen Fassung der maßgeblichen Betriebsvereinbarung ergeben.