Wichtig: Melden Sie den Mitarbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern ab
Für die Abmeldung aus der ELStAM-Datenbank müssen Sie das Ausscheiden eines Mitarbeiters unverzüglich und elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorübergehend gesperrt hat. Die Abmeldung kann frühestens am Tag der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.
23.09.2025
·
3 Min Lesezeit
Bei der Abmeldung des Beschäftigten übermitteln Sie folgende Daten:
- Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers
- Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Datum der Beendigung des Dienstverhältnisses
- das sogenannte „Referenzdatum Arbeitgeber“: Als „Referenzdatum Arbeitgeber“ tragen Sie das Referenzdatum der ursprünglichen Anmeldung bzw. das bei einem Wechsel des Datenübermittlers angegebene Referenzdatum ein. Sie erhalten über den Arbeitnehmer eine Abmeldebestätigungsliste.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: