Bei Pflichtverstößen müssen Sie reagieren
Eines ist klar: Sie müssen reagieren, wenn ein Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Sie können allerdings frei entscheiden, ob und welche Vertragsverstöße Sie durch Ermahnung oder Abmahnung rügen. Gerade vor dem Ausspruch einer Abmahnung sollten Sie genau überlegen, was Sie Ihrem Mitarbeiter damit vermitteln wollen. Mit jeder Abmahnung sollte auch ein Personalgespräch verbunden sein.