FRAGE
Wir beschäftigen einige Werkstudenten mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche. Sie können sich ihre Arbeitszeit sehr flexibel selbst einteilen, beispielsweise in einer Woche überhaupt nicht zur Arbeit erscheinen, dafür in anderen Wochen mehr arbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir bisher keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angefordert und keine Entgeltfortzahlung geleistet, wenn ein Student krank war. Ist das so rechtens? Oder müssen wir doch Entgeltfortzahlung leisten? Wenn ja, in welcher Höhe?