FRAGE
Ich habe gelesen, dass wir neuen Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte beginnt, grundsätzlich den vollen Jahresurlaub gewähren müssen und lediglich den beim vorherigen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub abziehen dürfen. Zum 1.6.2024 wechselt nun eine Mitarbeiterin in Teilzeit für 3 Tage pro Woche zu uns, die bei ihrem vorherigen Arbeitgeber in Vollzeit an 5 Tagen pro Woche gearbeitet hat. Da unsere Vollzeitkräfte 30 Tage Urlaub pro Jahr bekommen, stehen ihr 30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage zu. Bei ihrem alten Arbeitgeber hat sie laut Urlaubsbescheinigung 2024 bereits 15 Tage Urlaub genommen. Ist es richtig, dass sie dadurch bei uns in diesem Jahr nur noch 3 Tage Urlaub bekommt?