Wie Sie das Nachweisgesetz umsetzen und was die geplante Änderung für Ihre Arbeit bedeutet

Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet Unternehmen dazu, jedem Mitarbeiter die wesentlichen Bedingungen seines Beschäftigungsverhältnisses schriftlich und unterzeichnet auszuhändigen. Zum 1.8.2022 wurden die Nachweispflichten für Unternehmen weiter verschärft. Dank des Bürokratieentlastungsgesetzes (BKI) könnte zumindest die Schriftform bald gelockert werden. Lesen Sie hier, inwieweit das Ihre Arbeit vereinfacht.

Britta Schwalm

31.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Ab dem 1.8.2022 gab es durch die Verschärfung der Nachweispflichten umfangreichen Anpassungsbedarf bei der Erstellung und Änderung von Arbeitsverträgen – teilweise auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse. Unternehmen müssen seitdem einen hohen Aufwand betreiben, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das BKI sieht nun vor, dass der bisher schriftliche Nachweis künftig in Textform erfolgen kann. Im Gegensatz zur Schriftform, die ein unterschriebenes Schriftstück auf dem Papier verlangt, ist die Textform wesentlich einfacher umzusetzen. Die Einhaltung der Textform erfordert lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, der es ermöglicht, dass die Person des Erklärenden zu erkennen ist.

Künftig auch per E-Mail?

Die Neuregelung bedeutet für Sie: In Zukunft können Sie Nachweise über die wesentlichen Vertragsbedingungen beispielsweise auch per E-Mail übermitteln. Das Dokument muss nur die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

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