Wie Sie die Grenzen ab 1.7.2024 richtig anwenden, wenn Sie eine Lohnpfändung bearbeiten
Wird bei einem Mitarbeiter Ihres Unternehmens das Entgelt gepfändet, ist das leider nicht nur sein Problem. Ihr Unternehmen ist dann Drittschuldner und das bedeutet: Sie sind ab Pfändungsbeginn dafür verantwortlich, dass die Pfändung richtig, termingerecht und wasserdicht abgewickelt wird. Sie berechnen die Zahlungen an den Gläubiger und den Teil des Entgelts, den der Mitarbeiter noch erhält. Die neuen Grenzen, die Sie hierfür benötigen und die ab 1.7.2024 gelten, wurden am 16.5.2024 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht.
Britta Schwalm
31.07.2025
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6 Min Lesezeit
Für Sie beginnt eine Lohnpfändung mit der Zustellung eines schriftlichen Pfändungsbeschlusses. Eine Entgeltpfändung endet normalerweise erst nach der völligen Tilgung der Schuld.
ACHTUNG
Zur Schuld, die getilgt werden muss, zählen auch die Zinsansprüche des Gläubigers. Häufig erhalten Sie vom Gläubiger eine gesonderte Zinsberechnung oder eine Kostenaufstellung. Diese Abrechnungen müssen Sie kontrollieren. Sie dürfen nicht über die im Pfändungsbeschluss bezeichneten Posten hinausgehen.
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