Auch bei unbezahltem Urlaub über mehrere Monate bleibt das Arbeitsverhältnis in arbeitsrechtlicher Hinsicht weiter bestehen. Der Mitarbeiter kann nach Ende des Urlaubs an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Mitarbeiter haben allerdings keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub.
Wie Sie die Versicherungspflicht bei unbezahltem Urlaub betriebsprüfungssicher regeln
Die Urlaubssaison beginnt und bereits jetzt haben viele Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub aufgebraucht – das kommt vor. Wenn diese Mitarbeiter nun erneut freinehmen wollen, bleibt oft nur noch der unbezahlte Urlaub. Diesen besonderen Fall müssen Sie sozialversicherungsrechtlich regeln, wenn sich Ihr Unternehmen und ein Beschäftigter auf unbezahlten Urlaub geeinigt haben.