Führen Sie Sozialversicherungsbeiträge zu spät ab, fallen möglicherweise Säumniszuschläge an. Lesen Sie hier, wann diese Zusatzkosten anfallen können und wie Sie diese von vornherein vermeiden.
Jede Verspätung bei der Beitragszahlung kann zu Säumniszuschlägen führen. Führen Sie die Sozialversicherungsbeiträge nicht bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages ab, zahlen Sie für jeden angefangenen Monat der Verspätung einen Zuschlag in Höhe von 1 % der rückständigen Sozialversicherungsbeiträge. Der Säumniszuschlag fällt nur dann nicht an, wenn der rückständige Betrag weniger als 100 € beträgt. Grundsätzlich müssen Sie die folgenden Punkte beachten: