Wie Sie Mitarbeiter richtig und fristgerecht abmelden

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss diese Information nicht nur in Ihrem Betrieb verarbeitet werden. Sie haben das außerdem an diverse Stellen zu melden und dem Beschäftigten die eine oder andere Bescheinigung auszustellen.

Britta Schwalm

23.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Ihre wichtigste Aufgabe beim Austritt eines Mitarbeiters ist dessen Abmeldung bei der Einzugsstelle. Erstatten Sie die Abmeldung in der Entgeltabrechnung, die auf den Austritt folgt, spätestens innerhalb von 6 Wochen. Die Abmeldung erfolgt aus Ihrem Abrechnungsprogramm maschinell oder über das Meldeportal der Sozialversicherungsträger.

ACHTUNG

Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Monat endet die Beschäftigung, wenn der Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt und keine Ersatzleistung erhält. In diesen Fällen erstatten Sie keine Unterbrechungs-, sondern eine Abmeldung.

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