Vorsicht: Vertragsbezeichnung als „freier“ Mitarbeiter ist nur Schall und Rauch!
Ein Irrtum ist, dass allein die Vertragsbezeichnung „freier Mitarbeiter“ dessen Status als freier Mitarbeiter belegen würde. Egal, wie Sie den Vertrag auch bezeichnen, was zählt, ist die tatsächliche tägliche Zusammenarbeit. Behandeln Sie den „freien Mitarbeiter“ wie einen Ihrer Arbeitnehmer, nützt Ihnen auch der beste Vertrag nichts – hier spricht dann alles für ein Arbeitsverhältnis. Als Auftraggeber sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der bei Ihnen in der Firma eingesetzte freie Mitarbeiter persönlich und vor allem wirtschaftlich von Ihnen unabhängig bleibt. Er muss deshalb vor allem inhaltlich, örtlich und zeitlich unabhängig arbeiten dürfen.