Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung sieht als Grundvoraussetzung einen befristeten Arbeitseinsatz von derzeit maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen vor. Die Einhaltung der Zeitgrenze ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Beschäftigung von Aushilfen. Prüfen Sie bereits vor Einstellung eines Mitarbeiters, ob Ihr Unternehmen diese Voraussetzung tatsächlich einhalten kann.
Eine kurzfristige Beschäftigung bleibt nur dann sozialversicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate begrenzt ist. War der Mitarbeiter im aktuellen Kalenderjahr bereits 70 Arbeitstage oder 3 Monate in Ihrem oder in einem anderen Unternehmen als Aushilfe beschäftigt, ist eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich.