Steht eine Prüfung der Sozialversicherungsträger an, können Sie davon ausgehen, dass der Prüfer auch kontrolliert, ob Sie alle erforderlichen Sofortmeldungen erstattet haben. Findet er keine Angabe zur Beschäftigung in der Betriebsprüfungsdatei der Rentenversicherung, kann er die Tätigkeit als Schwarzarbeit einstufen. Daraus resultieren möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen.
ACHTUNG
Zum Verhängnis kann Ihnen sowohl das Übersehen der entsprechenden Pflicht als auch eine falsch erstattete Sofortmeldung werden!