Steht eine Prüfung der Sozialversicherungsträger an, können Sie davon ausgehen, dass der Prüfer auch kontrolliert, ob Sie alle erforderlichen Sofortmeldungen erstattet haben. Findet er keine Angabe zur Beschäftigung in der Betriebsprüfungsdatei der Rentenversicherung, kann er die Tätigkeit als Schwarzarbeit einstufen. Daraus resultieren möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Zum Verhängnis kann Ihnen sowohl das Übersehen der entsprechenden Pflicht als auch eine falsch erstattete Sofortmeldung werden.
Wie Sie Sofortmeldungen in jedem Fall rechtzeitig und richtig abgeben
Es gibt mehrere Branchen, in denen für alle Mitarbeiter eine Sofortmeldung Pflicht ist – unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und vom Aufgabenbereich der Mitarbeiter. Ist auch Ihr Unternehmen zu dieser Meldung verpflichtet, gilt es, spätestens zum Beschäftigungsbeginn tätig zu werden. Andernfalls könnte Ihrem Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit und möglicherweise sogar Schwarzarbeit vorgeworfen werden. Lesen Sie hier, was Sie dabei besonders beachten sollten.