Wie und wann Sie Einspruch einlegen können

Sind Sie der Ansicht, dass eine Entscheidung Ihres Betriebsstättenfinanzamts Ihr Unternehmen unzulässig in seinen Rechten verletzt? Dann können Sie bzw. Ihr Unternehmen Einspruch erheben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 27.8.2024 eine Einspruchsstatistik veröffentlicht. Dargestellt sind die Fälle bis einschließlich 2023. Es zeigt sich, dass die Zahl der Einsprüche gestiegen ist.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Das BMF führt den Anstieg auf die Grundsteuerreform zurück. Für Sie als Entgeltabrechner ist ein Einspruch eher im Zusammenhang mit Verwaltungsakten, die im Bereich der Lohnsteuer verhängt werden, das Rechtsmittel der Wahl. Aus den folgenden Gründen kann Ihr Unternehmen beispielsweise Einspruch erheben und hat Aussicht auf Erfolg:

1.         Sie haben zu wenig Lohnsteuer entrichtet, weil der betreffende Mitarbeiter seine Anzeigepflichten verletzt hat.

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