Das BMF führt den Anstieg auf die Grundsteuerreform zurück. Für Sie als Entgeltabrechner ist ein Einspruch eher im Zusammenhang mit Verwaltungsakten, die im Bereich der Lohnsteuer verhängt werden, das Rechtsmittel der Wahl. Aus den folgenden Gründen kann Ihr Unternehmen beispielsweise Einspruch erheben und hat Aussicht auf Erfolg:
1. Sie haben zu wenig Lohnsteuer entrichtet, weil der betreffende Mitarbeiter seine Anzeigepflichten verletzt hat.