2 Schwangerschaften nacheinander: Wie viel Urlaub bei ununterbrochenem Beschäftigungsverbot?
Grundsätzlich kann eine schwangere Mitarbeiterin Urlaub, den sie vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht nehmen konnte, anschließend im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen (§ 24 Satz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG)). Aber welche Urlaubsansprüche hat Ihre Mitarbeiterin, wenn sie wegen mehrerer Schwangerschaften jahrelang nicht arbeiten durfte?
Britta Schwalm
22.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Über 2 Jahre nicht gearbeitet
Eine Zahnärztin unterlag seit 1.12.2017 bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses am 31.3.2020 wegen zweier aufeinanderfolgender Schwangerschaften einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot. Anschließend verlangte sie von ihrem Arbeitgeber über 13.000 € Urlaubsabgeltung für 68 Urlaubstage aus den Jahren 2017 bis 2020: 5 Tage Resturlaub aus 2017, den vollen Jahresurlaub von je 28 Tagen für 2018 und 2019 sowie 7 Tage anteiligen Urlaub für 2020. Der Arbeitgeber meinte hingegen, während des Beschäftigungsverbots sei kein neuer Urlaubsanspruch entstanden, und dass der Resturlaub aus 2017 bereits verfallen sei.
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