Der Fall: Verzögerte Abmahnung
Staplerfahrer A sollte im Oktober 2021 Container X an einen bestimmten Platz transportieren, griff aber Container Y mit anderen Waren. Dies fiel Staplerfahrer B auf, der einen Transportauftrag für Container Y hatte. B wies A auf den Fehler hin und informierte – wie intern vorgeschrieben – seinen Vorgesetzten. In der Zwischenzeit transportierte A Container X an den Platz von Container Y – vermutlich, um den ersten Fehler zu vertuschen. Der Arbeitgeber mahnte A wegen dieses Fehlers und der versuchten Vertuschung erst im Mai 2022 ab, nachdem die Rechtmäßigkeit zweier weiterer Abmahnungen vom Mai 2021 gerichtlich festgestellt worden war. A hielt diese letzte Abmahnung für nicht berechtigt, verlangte ihre Entfernung aus der Personalakte.