Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen. Die Zahl ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Vorgabe nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bald, genauer gesagt am 31.3.2025, ist wieder Deadline für die Meldung der schwerbehinderten Mitarbeiter und die Ausgleichsabgabe. Dabei rechnen Sie noch mit den aktuellen Sätzen. Bei der nächsten Meldung zum 31.3.2026 gelten wesentlich höhere Sätze. Die Kostensteigerung kann Ihr Unternehmen durch die Einstellung (weiterer) schwerbehinderter Mitarbeiter abfangen.
ACHTUNG
Liegt Ihr Unternehmen im Grenzbereich um die 20 Arbeitnehmer, sollten Sie jährlich prüfen, ob es die Schwelle zur Beschäftigungspflicht erreicht hat. Gegebenenfalls sollten Sie ohne ausdrückliche Aufforderung durch die Arbeitsagentur eine Anzeige abgeben.