Ab wann der Urlaubsanspruch besteht und wie Ihre Urlaubsplanung aussehen sollte
Urlaub gibt es nicht direkt ab dem ersten Arbeitstag bei Ihnen. Hier gilt eine Wartezeit. Ein ganz besonders wichtiges Thema ist auch die Urlaubsplanung, denn oft kollidieren Urlaubswünsche von Mitarbeitern.
Britta Schwalm
17.06.2025
·
3 Min Lesezeit
Wann der Urlaubsanspruch erstmalig besteht
Ihr Mitarbeiter hat nicht bereits ab seinem 1. Arbeitstag bei Ihnen einen vollen Urlaubsanspruch. Seinen vollen Jahresurlaub kann er erst verlangen, wenn die Wartezeit von 6 Monaten nach § 4 BUrlG erfüllt ist.
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