Ab wann der Urlaubsanspruch besteht und wie Ihre Urlaubsplanung aussehen sollte

Urlaub gibt es nicht direkt ab dem ersten Arbeitstag bei Ihnen. Hier gilt eine Wartezeit. Ein ganz besonders wichtiges Thema ist auch die Urlaubsplanung, denn oft kollidieren Urlaubswünsche von Mitarbeitern.

Britta Schwalm

17.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Wann der Urlaubsanspruch erstmalig besteht

Ihr Mitarbeiter hat nicht bereits ab seinem 1. Arbeitstag bei Ihnen einen vollen Urlaubsanspruch. Seinen vollen Jahresurlaub kann er erst verlangen, wenn die Wartezeit von 6 Monaten nach § 4 BUrlG erfüllt ist.

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