Abfindung zu früh ausgezahlt – Arbeitgeber muss möglichen Steuerschaden ersetzen

In den meisten Aufhebungsvereinbarungen werden Abfindungen vereinbart. Oft wird dann auch die Fälligkeit der Abfindungszahlung ausdrücklich vereinbart. Und an den so festgelegten Auszahlungszeitpunkt sollten Sie sich unbedingt halten, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Entstehen dem Mitarbeiter Steuernachteile, kann es sein, dass Sie mit einer Schadensersatzforderung rechnen müssen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 23.5.2024, Az. 7 Sa 584/23).

Britta Schwalm

22.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Arbeitgeber zahlt die Abfindung zu früh aus

Hier gab es Streit zwischen dem Arbeitgeber und einem Mitarbeiter wegen des Ersatzes eines Steuerschadens. Im Herbst 2021 wurde der Mitarbeiter zu einem Gespräch mit seiner Vorgesetzten geladen. In dem Gespräch wurde er gefragt, ob er sich vorstellen könnte, bereits Ende 2022 das Unternehmen zu verlassen. Der Mitarbeiter war offen für ein entsprechendes Angebot. Daraufhin fand am 29.9.2021 ein weiteres Personalgespräch statt. Nach dem Gespräch erbat sich der Mitarbeiter Bedenkzeit und ließ sich anschließend bei der Rentenversicherung sowie bei seiner Steuerberaterin beraten.

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