Abrufarbeit – Arbeit nur, wenn tatsächlich etwas zu tun ist!

Abrufarbeit, das ist Arbeit nach Arbeitsanfall. Ein Wunschtraum vieler Arbeitgeber. Allerdings haben Sie hierbei auch einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gerade erst hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Fall eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Hier im Beitrag erfahren Sie mehr.

Britta Schwalm

13.03.2025 · 3 Min Lesezeit

Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Abrufarbeit

Die Rechtsgrundlage der Abrufarbeit finden Sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), und zwar in § 12. Dort sind die Voraussetzungen der Abrufarbeit klar vorgegeben und der Gesetzgeber hat hier festgelegt, dass Sie nur dann die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters einseitig abrufen dürfen –vorausgesetzt, es werden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt. Exakt um diese Voraussetzungen geht es ganz konkret bei Abrufarbeit. Folgendes müssen Sie beachten:

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