Das sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Abrufarbeit
Die Rechtsgrundlage der Abrufarbeit finden Sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), und zwar in § 12. Dort sind die Voraussetzungen der Abrufarbeit klar vorgegeben und der Gesetzgeber hat hier festgelegt, dass Sie nur dann die Arbeitsleistung Ihres Mitarbeiters einseitig abrufen dürfen –vorausgesetzt, es werden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt. Exakt um diese Voraussetzungen geht es ganz konkret bei Abrufarbeit. Folgendes müssen Sie beachten: