Achtung Verjährung: Wie Sie zu Unrecht gezahlte Beiträge für Ihr Unternehmen schnell erstattet bekommen

Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sind in einem Unternehmen keine Seltenheit. Sie entstehen etwa dann, wenn ein Mitarbeiter Anfang des Jahres aus Ihrem Unternehmen ausscheidet und aufgrund einer arbeitsvertraglichen Regelung sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss. Oder wenn Sie irrtümlich von der Beitragspflicht eines Entgeltbestandteils ausgegangen sind. Haben Sie zu viele Beiträge abgeführt, ist das zunächst kein Problem. Die Überzahlungen werden Ihrem Unternehmen und dem betreffenden Mitarbeiter erstattet. Allerdings müssen Sie sich darum kümmern und rechtzeitig verrechnen oder einen Antrag stellen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei vorgehen und warum Sie vor 31.12.2024 tätig werden sollten.

Britta Schwalm

27.04.2025 · 5 Min Lesezeit

Die Sozialversicherungsträger erstatten Ihrem Unternehmen sowie dem betreffenden Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge, wenn diese „zu Unrecht“ gezahlt wurden. Das kann insbesondere bei den folgenden Konstellationen geschehen:

1. Irrtum über die Versicherungspflicht

Dieser Fall tritt z. B. ein, wenn ein Mitarbeiter, für den Sie Beiträge abgeführt haben, nicht versicherungspflichtig war. Oft stellt sich so etwas nachträglich im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens oder bei einer Betriebsprüfung heraus.

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