Ähnliche Aufgaben, geringeres Gehalt: So begründen Sie den Unterschied rechtssicher

Wenn ein Mitarbeiter erfährt, dass er deutlich weniger verdient als seine Kollegen, die gleiche oder ähnliche Aufgaben verrichten, ist Ärger vorprogrammiert. Dann sollten Sie den Gehaltsunterschied gut begründen können. Denn andernfalls droht eine Gehaltsangleichung nach oben (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, 19.6.2024, 4 Sa 26/23).

Britta Schwalm

07.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Mitarbeiterin verdient weniger als ihre männlichen Kollegen

Eine Arbeitnehmerin hatte im Rahmen einer Entgeltauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfahren, dass sie weniger verdiente als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen. Sie vermutete daher eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts und verlangte Gleichbehandlung, sprich die höhere Vergütung.

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