Schaffen Sie eine Rechtsgrundlage, damit Sie rechtssicher versetzen dürfen
Damit sichergestellt ist, dass ein Einsatz Ihrer Mitarbeiter auch auf einem anderen Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort möglich ist, sollten Sie unbedingt eine Versetzungsklausel in Ihre Arbeitsverträge aufnehmen. Solche Versetzungsklauseln sind grundsätzlich auch in Muster-Arbeitsverträgen rechtlich nicht zu beanstanden. Vorsicht! Ein uneingeschränkter Versetzungsvorbehalt, der es Ihnen ermöglicht, auch die Art der vereinbarten Tätigkeit zu ändern, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Das bedeutet für Sie: Versetzungsklauseln sind nur wirksam, wenn sie eine Einschränkung dahingehend beinhalten, dass dem Mitarbeiter nur gleichwertige Tätigkeiten zugewiesen werden können.